Denn "Betrügerische Leistungserschleichung" ist > verboten (§265a StGB). Die Allgäu-Walser-Service GmbH wird deshalb, spätestens wenn aus einem Verdachtsfall ein tatsächlicher Fall geworden ist, alle sinnvollen Maßnahmen ergreifen (sofortige Sperrung des Passes und damit verbundener Leistungen, ggf. Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen oder Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen).
Diese Maßnahmen können nur Erfolg haben, wenn die Allgäu-Walser-Service GmbH Ihre Unterstützung bekommt. Im Fall von Verdacht auf oder tatsächlicher betrügerischer Leistungserschleichung bzw. vertrags- oder gesetzeswidriger Nutzung benötigt die Allgäu-Walser-Service GmbH zur Aufklärung oder Weiterverfolgung Ihre Unterstützung.